Patienteninformation · Redaktionell zusammengestellt · Stand: 7. Oktober 2026
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie kann eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Voraussetzungen betreffen unter anderem das anerkannte Verfahren und die Berechtigung der behandelnden Praxis zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Die reguläre Behandlung muss gegebenenfalls beantragt werden; für bestimmte vorbereitende oder akute Angebote gelten andere Regeln.
Bitte klären Sie bei der Terminvereinbarung, welche Abrechnungswege für Ihre Versicherungssituation möglich sind.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Praxis weist darauf hin, dass private Versicherungen unterschiedliche Tarife und Bedingungen haben. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle nach den Voraussetzungen erkundigen.
- Ist vorab eine Zusage oder ein Antrag erforderlich?
- Welche Nachweise werden benötigt?
- Welche Sitzungszahl und welche Gebühren werden erstattet?
- Gibt es einen Selbstbehalt oder tarifliche Begrenzungen?
Eine ärztliche Rechnung und eine Erstattungszusage sind nicht dasselbe. Lassen Sie die Bedingungen möglichst schriftlich bestätigen.
Selbstzahlung
Die Praxis Cetin bietet Selbstzahlern individuell vereinbarte Sätze im Rahmen der GOÄ an. Besprechen Sie vorab den voraussichtlichen Umfang und die Kosten. Bei Selbstzahlung entfällt die Beantragung bei einer Krankenversicherung. Ärztliche Dokumentationspflichten und die Schweigepflicht gelten weiterhin.
Diese Informationen ersetzen keine persönliche ärztliche oder psychotherapeutische Einschätzung. Ein individuelles Vorgehen wird im Gespräch mit Ihnen geklärt.
